Liebe Mitglieder,
lt. unserem Pachtvertrag für den Hollerner See gilt der Fischereierlaubnisschein als Parkberechtigung und befreit den Inhaber von der Parkgebührenpflicht. Die Gemeinde Eching hat den Parkplatz jetzt unterverpachtet und dabei leider diese Regelung komplett übersehen.
Die Gemeinde Eching arbeitet an einer Lösung des Problems. Derzeit wird einen Strichliste von dort parkenden Anglern geführt. Eine Parkgebühr ist nicht erforderlich bis der Betreiber über das weitere Vorgehen entscheidet.
Die Vorstandschaft