Saison: 1. Januar bis 31. Dezember
Boot: Die Nutzung von Booten etc. ist gemäß Art. 18 Absatz 1 Satz 1 BayWG für Jahreskarteninhaber erlaubt. Schleppen ist verboten.
Nachtfischen: erlaubt
Fischarten: Zander, Hecht, Wels (Waller), Regenbogenforelle, Renke (Reinanke, Felchen), Seesaibling, Flussbarsch, Aal, Karpfen, Schleie, Brachse (Brasse), Rotauge, Rotfeder, Amur (Graskarpfen), Laube (Ukelei), Giebel, Güster
Techniken: Ansitzangeln, Feedern, Fliegenfischen, Friedfischangeln, Hegenenangeln, Karpfenangeln, Naturköderangeln, Oberflächenangeln, Posenangeln, Raubfischangeln, Spinnangeln, Stippangeln
Bestimmungen
Bestimmungen finden Sie in unserer Gewässerordung: hier
Beschreibung
Der Hollerner See ist ein großer Badesee mit 42 Hektar und gehört zum Gemeindebereich Eching.
Der östliche Bereich nahe Eching wurde zu einem Badebereich ausgebaut und bietet dort viele Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten, wie z.B. Grillen, Baden oder dem dort beliebten SUP.
Vom einzigen öffentlichen Parkplatz im Süden kann man den See auf einem ca. 5 km langen, überwiegend nicht asphaltiertem Weg umrunden. Der Rundweg bietet aber guten Zugang zu allen Angel-Bereichen.
Der See bietet im Badebereich flache Uferflächen. Ideal für das Angeln - sofern wenig Badebetrieb herrscht. Im übrigen Bereich besitzt der See deutlich ruhigere Plätze für einen erholsamen Angeltag.